DSL-Vertrag kündigen im Falle eines Umzugs

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DSL-Kunde von 1&1 gewinnt Rechtsstreit über Kündigung.

1und1Ein Kunde des Internetanbieters 1&1 zieht innerhalb seiner Stadt um und beantragt den alten DSL-Anschluss mitnehmen zu wollen.> Soweit eigentlich ein normaler Schritt und auch normalerweise so vorgesehen. Trotz fristgerechter Ankündigung verpasst 1&1 aber auch noch nach 6 Wochen des Umzugs, eine Leitung eingerichtet zu haben. Erbost kündigt der Kunde in schriftlich mit sofortiger Wirkung. Daraufhin verlangt 1&1 Schadensersatz von dem Kunden auf Grund eines vorzeitigen Vertragsends.

Im zweiten Anlauf wird der Kunde doch bestärkt

Der Kunde sieht sich angegriffen und zieht die ganze Angelegenheit vor Gericht um sein sofortiges Kündigungsrecht durchzusetzen. Das Amtsgericht Montabaur weist die Klage aber ab und der Kunde versucht einen zweiten Anlauf am Landesgericht Koblenz. Dort stößt sein Anliegen auf wesentlich mehr Gehör. Das Gericht stellt fest, dass dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht aus „wichtigem Grund“ zusteht. Der Provider 1&1 habe trotz fristgerechter Ummeldung des Wohnsitzes und technischen Möglichkeiten es nicht geschafft dem Kunden den Telefon- und Internetanschluss freizuschalten. 1&1 legte Revision gegen das Urteil ein, zog diese aber Anfang 2012 wieder zurück und machte das Urteil des Landgerichts Koblenz rechtskräftig.

Trotzdem gibt es kein generelles Kündigungsrecht bei Umzug

Leider gilt die Handhabung wie sie in diesem speziellen Fall passiert ist nicht für die Allgemeinheit. Bereits 2011 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Kunde selbst in der Hand habe, ob er sich für eine Mindestvertragslaufzeit entscheide. So muss er sich auch an die Konditionen halten und in Kauf nehmen, dass gewisse persönliche Umstände sich mit der Zeit ändern können. So ist auch ein Vertrag bis zum Ende weiter zu bezahlen, sollte der Provider nicht im Stande sein können, die Konditionen der alten Adresse im vollen Maße leisten zu können. Dies ist aber auch je nach Vertrag unterschiedlich geregelt, weshalb sich ein genauer Blick in die Konditionen lohnt. Wer im Voraus schon weiß, dass in Zukunft ein Umzug bevorsteht, dem ist generell ein Vertrag zu empfehlen, der auf eine Mindestvertragslaufzeit verzichtet. Dies macht sich aber meist in einer höheren monatlichen Grundgebühr bemerkbar.

Das Urteil dieser Verhandlung des Landesgerichts Koblenz ist vom 23.02.2010, Aktenzeichen 12S 246/10. Quelle des Berichts: www.test.de.


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